Tanja Kinzel

 

Seit 2021 ist Dr. Tanja Kinzel als Referentin für Bildung beim Bundesverband RIAS e.V. tätig. Wir sprachen mit ihr über die Zielsetzung und Arbeitsweise von RIAS e.V. – aber auch über die zunehmenden Meldungen antisemitischer Vorfälle während der Pandemie und über die Notwendigkeit, diese bundesweit zu dokumentieren.

Interview: Janika Schiffel | März 2022

Zur Person
Seit Februar 2021 ist die Diplom-Sozialwissenschaftlerin Dr. Tanja Kinzel als Referentin für Bildung beim Bundesverband RIAS e.V. tätig. Ihre Promotion in Geschichte schloss sie zum Thema „Im Fokus der Kamera. Fotografien aus dem Getto Łódź” an der Freien Universität Berlin im Osteuropa-Institut ab. Ihre Arbeitsschwerpunkte in Lehre, Forschung und politischer Bildung liegen in den Bereichen Geschichte und Nachgeschichte des Nationalsozialismus, Erinnerungspolitik, jüdisches Leben, Erscheinungsformen und Geschichte des Antisemitismus, Familiengeschichten, Macht- und Geschlechterverhältnisse.

Foto: privat

Der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. wurde 2018 gegründet. Mit welcher Zielsetzung wurde der Verband ins Leben gerufen?

Der Bundesverband RIAS e.V. wurde gegründet, um eine bundesweite zivilgesellschaftliche Struktur lokaler Meldestellen auf den Weg zu bringen und eine einheitliche Erfassung und Dokumentation antisemitischer Vorfälle sicherzustellen. Im Mittelpunkt unseres Ansatzes steht dabei stets die Parteilichkeit mit den Betroffenen, ihren Bedürfnissen und Wahrnehmungen. Es ist ein zentrales Anliegen der Arbeit, das Vertrauen jüdischer und als jüdisch wahrgenommener Personen zu fördern und sie dabei zu unterstützen, antisemitische Vorfälle zu melden und hierbei auf zivilgesellschaftliche Melde- und Unterstützungsangebote zurückzugreifen. Dafür ist eine enge Kooperation mit den jeweiligen Landesverbänden der Jüdischen Gemeinden, jüdischen Organisationen, Initiativen, Vereinen und Einzelpersonen notwendig.

Obwohl viele der in Deutschland lebenden Jüdinnen*Juden in ihrem Alltag regelmäßig mit Antisemitismus konfrontiert sind, wird ihre Perspektive in der Mehrheitsgesellschaft kaum wahrgenommen. Antisemitismus erfahren Betroffene in allen Lebensbereichen, ob auf der Arbeit, in der Schule und Ausbildung, auf der Straße und im ÖPNV, in ihrem Freund*innenkreis oder Wohnumfeld. Oder wie in dem folgenden Beispiel in einem Corona-Test-Zentrum: Der betroffene Mann suchte dieses auf, um einen Schnelltest zu machen. In der Kabine stellte er eine durchsichtige Tupperbox mit Kuchen auf dem Boden ab. Der englischsprachige Mitarbeiter des Testzentrums sah den Kuchen und bedankte sich im Scherz dafür. Die beiden lachten zusammen und der Mitarbeiter meinte, dass er ihn sowieso nicht essen könne, weil er gerade faste. Der Meldende wünschte ihm daraufhin Ramadan Mubarak, der andere bedankte sich und fragte, ob er ebenfalls Moslem sei. Der Meldende erwiderte nein, er sei jüdisch. Als er dies hörte, sagte der Mitarbeiter, „Jews are always very clever.“ Der Meldende, der keine Lust auf eine Diskussion hatte, lachte leicht und ignorierte den Kommentar. Der Mitarbeiter fuhr jedoch fort: „The problem is that they always control everything, the world and the media.“ Daraufhin zeigte er auf einen der Corona-Tests und sagte: „Corona is also made and controlled by the Jews.“ Der Meldende war perplex und wollte den Test schnell überstehen. Er sagte, damit habe er nichts zu tun, und verließ nach dem Test eilig das Zentrum. Zugleich war er erschrocken darüber, wie offen der Mitarbeiter ihm seinen Antisemitismus und seine Verschwörungstheorien über Corona an den Kopf geworfen hat. Das Beispiel verdeutlicht, dass es sich bei Antisemitismus für Jüdinnen*Juden um ein alltagsprägendes Phänomen handelt, das ein permanentes Abwägen zwischen der eigenen Sichtbarkeit und dem Sicherheitsrisiko, beleidigt oder bedroht zu werden, evoziert. Demgegenüber geht die bundesdeutsche Mehrheit davon aus, dass Antisemitismus in Deutschland kaum eine Rolle spiele und nur ein geringer Teil der nicht-jüdischen deutschen Bevölkerung Jüdinnen*Juden gegen-über negativ eingestellt sei (laut einer Studie von 2013 77 % der nicht-jüdischen Befragten). Jedoch stellt Antisemitismus für mehr als acht von zehn jüdischen Befragten (85 %) ein ernsthaftes Problem dar, wie aus der 2. Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Fundamental Rights Agency, FRA) von 2018 hervorgeht. Nach Antisemitismus in den sozialen Medien und Netzwerken bewerteten die befragten Jüdinnen*Juden Antisemitismus im öffentlichen Raum (73 %), als eines der größten Probleme. Dementsprechend vertrat der Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus des Deutschen Bundestags in seinem 2. Bericht von 2017 die Position: „Vieles an dem Erleben von Antisemitismus bleibt für die nicht-jüdische Mehrheitsgesellschaft unsichtbar.“ Er kam zu dem Schluss, dass zwischen jüdischen Communities und der nicht-jüdischen Mehrheit eine „Perspektivendivergenz“ bestehe.

Der Bundesverband RIAS ist mit dem Ziel angetreten, diese Perspektivendivergenz sichtbar zu machen und strebt zugleich an, die daraus resultierende Wahrnehmungsdiskrepanz in Bezug auf Antisemitismus zwischen der nicht-jüdischen Mehrheitsgesellschaft und in Deutschland lebenden Juden*Jüdinnen zu reduzieren. Grundlage für die Arbeit des Bundesverbandes sind die Erfahrungen von RIAS Berlin, der bundesweit ersten RIAS Meldestelle, die seit 2015 beim Verein demokratische Kultur e.V. (VdK) tätig ist. Der Gründung der Meldestelle RIAS Berlin war eine Befragung von Jüdinnen*Juden in Berlin („Wir stehen alleine da“) vorausgegangen, um die spezifischen Anforderungen in Bezug auf das Meldeangebot an den Bedürfnissen der jüdischen Communities auszurichten. Zwischen 2017 und 2021 führte der Bundesverband RIAS in sieben weiteren Bundesländern vergleichbare systematische Befragungen von Jüdinnen*Juden durch. Die Befragungen, die als Problembeschreibungen veröffentlicht wurden, haben das Ziel, die Situation von jüdischen Communities und Einzelpersonen in den einzelnen Bundesländern zu erfassen, und zu erheben in welchem Ausmaß sie von Antisemitismus betroffen sind. Durch die Arbeit der Meldestelle und die Befragungen wurde deutlich, dass viele der Betroffenen zunächst angeben, nicht so häufig mit Antisemitismus konfrontiert zu sein, im Gespräch jedoch von einer Vielzahl antisemitischer Vorfälle berichten, die ihren Alltag nachhaltig prägen.

Der Bundesverband RIAS verfolgt damit das übergeordnete Ziel, jede Form des Antisemitismus aus einer betroffenenorientierten und zivilgesellschaftlichen Perspektive bundesweit nach einheitlichen Standards zu dokumentieren. Erfassung und Veröffentlichung der Meldungen sollen Antisemitismus als alltagsprägende Erfahrung sichtbar machen, mit der Jüdinnen*Juden in sozialen Interaktionen aller Art konfrontiert sind. In diesem Sinne ist Antisemitismus als alltagsprägendes Phänomen auch auf der grafischen Skizze dargestellt, die Jonas Heidebrecht für den Bundesverband RIAS erstellt hat.

Quelle: Jonas Heidebrecht | Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. 

Wie sieht die Arbeitsweise von RIAS dabei genau aus?

Unsere Arbeitsweisen umfassen, wie bereits angeklungen ist, verschiedene Ebenen:

Im Mittelpunkt der Arbeit stehen Meldungen von Betroffenen und Zeug*innen, aber auch Meldungen aus dem zivilgesellschaftlichen Meldenetzwerk jüdischer und nicht-jüdischer Organisationen. Die Annahme, Verifizierung und Systematisierung der Meldungen bilden das Kerngeschäft der Tätigkeit: Sie werden dokumentiert und in einer Datenbanksoftware nach wissenschaftlicher Verschlagwortung systematisch erfasst. Unsere Arbeitsweise und die Definition eines antisemitischen Vorfalls basiert auf den Kategorien des Community Security Trust (CST), einer britischen NGO, die seit 1984 antisemitische Vorfälle registriert. So kann das Ausmaß antisemitischer Vorfälle auch im internationalen Kontext verglichen werden. Die wissenschaftlichen Kategorien werden immer wieder überarbeitet, einem wissenschaftlichen Beirat zur Diskussion vorgelegt und ausdifferenziert. Sie umfassen verletzendes Verhalten, Bedrohungen, gezielte Schachbeschädigung (dazu gehören auch Vorfälle an Orten der Erinnerung an die Shoah), Angriffe, extreme Gewalt und Massenzuschriften. Bei der Erfassung antisemitischer Vorfälle werden verschiedene Kategorien erhoben: Vorfalltyp, Gruppen von Betroffenen, politisch-weltanschauliche Hintergründe sowie Erscheinungsformen von Antisemitismus.

Der Bundesverband RIAS differenziert fünf Erscheinungsformen von Antisemitismus: Antisemitisches Othering liegt vor, wenn Jüdinnen*Juden als Fremde oder zur jeweiligen Mehrheitsgesellschaft nicht-dazugehörig beschrieben werden, wie bspw. bei der Beschimpfung als „Jude“. Der antijudaistische Antisemitismus umfasst religiös begründete Stereotype, wie etwa Ritualmord-Legenden. Dem modernen Antisemitismus werden all jene Ausdrucksformen zugerechnet, in denen Jüdinnen*Juden eine besondere politische oder ökonomische Macht zugeschrieben wird, wie dies auch bei Verschwörungsmythen der Fall ist. Post-Shoah-Antisemitismus liegt dann vor, wenn die Erinnerung an die NS-Verbrechen abgelehnt wird oder die nationalsozialistischen Massenverbrechen relativiert werden, wie es aktuell bei den Protesten gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie häufig der Fall ist. Um israelbezogenen Antisemitismus handelt es sich, wenn sich antisemitische Aussagen gegen den jüdischen Staat Israel richten, etwa wenn dessen Legitimität infrage gestellt wird. Die erfassten Daten werden von den Mitarbeiter*innen des Bundesverbandes RIAS und den lokalen Meldestellen analysiert und damit zur Grundlage für Publikationen, wie Berichte und Bildungsmaterialien, Vorträge, Workshops und Seminare.

Im Rahmen des Projekts Bundesweite Koordination (RIAS – BK) unterstützt und initiiert der Bundesverband RIAS darüber hinaus seit Februar 2019 den Aufbau regionaler Melde- und Unterstützungsnetzwerke in den einzelnen Bundesländern. Diese Tätigkeit wird mittlerweile durch das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“, die Integrationsbeauftragte und den Antisemitismus Beauftragten der Bundesregierung gefördert. Derzeit existieren bereits in elf Bundesländern Meldestellen bzw. befinden sich im Aufbau. Zu den Aufgaben gehört es, neue Meldestellen zu qualifizieren, damit sie Erfassung und Analyse der Vorfälle in den einzelnen Bundesländern selbständig durchführen können. Der Bundesverband steht mit den lokalen Meldestellen im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft zudem in engem Kontakt, um die wissenschaftlichen Kriterien der Erfassung, Analyse, Dokumentation und Veröffentlichung von antisemitischen Vorfällen qualitativ weiterzuentwickeln und zu vereinheitlichen. In regionaler Trägerschaft existieren neben Berlin und Bayern momentan Meldestellen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Zu den im Aufbau befindlichen im Bundesverband RIAS organisierten Meldestellen gehören jene in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

 

Unter welcher Arbeitsdefinition von Antisemitismus erfasst und dokumentiert RIAS die Vorfälle?

Die Vorgängerorganisation der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) begann 2004 angesichts einer steigenden Anzahl antisemitischer Vorfälle in Westeuropa eine Definition von Antisemitismus zu entwickeln, um einen europaweiten Standard für das Monitoring von Antisemitismus zu erarbeiten. Die 2005 vorgelegte Arbeitsdefinition Antisemitismus ist unter Einbeziehung jüdischer und zivilgesellschaftlicher Organisationen und Akteur*innen in den jeweiligen Ländern entstanden und wurde im Mai 2016 von den Mitgliedsstaaten auf dem Plenum der International Holocaust Remembrance Association (IHRA) in Bukarest übernommen. Diese wurde von der Bundesregierung 2017 indossiert, das heißt anerkennend zur Kenntnis genommen und für die die Strafverfolgung von Justiz und Polizei sowie für die Arbeit von Behörden und Politik zur Verwendung empfohlen.

Diese juristisch nicht bindende Arbeitsdefinition aus der Praxis der Antisemitismusprävention ist auch Grundlage für die Arbeit des Bundesverbands RIAS. Sie bietet für die zivilgesellschaftliche Erfassung ein Instrument, um antisemitische Vorfälle im Alltag zu erkennen. Die von der Bundesregierung zur Kenntnis genommene Version lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen*Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen*Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Um die IHRA bei ihrer Arbeit zu leiten, können die folgenden Beispiele zur Veranschaulichung dienen: Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein. Kritik, ähnlich der gegenüber anderen Ländern, kann hingegen nicht als antisemitisch eingestuft werden.“ Die die IHRA Arbeitsdefinition umfasst dementsprechend elf Beispiele, die es Praktiker*innen ermöglichen sollen, auszuloten, wann es sich um Antisemitismus handelt. Als besondere Stärken dieser Definition sind vier Aspekte zu nennen: 1) Antisemitismus als eine bestimmte Form der Wahrnehmung zu fassen, rekurriert auf die Verantwortung der Wahrnehmenden, welche die Welt entsprechend Ihren Auffassungen, (Welt-)Anschauungen und Möglichkeiten aktiv und selektiv, aber auch unbewusst aneignen. Diese Wahrnehmung kann dementsprechend auch auf antisemitischen Projektionen, Behauptungen oder Unterstellungen basieren, die auf Jüdinnen*Juden übertragen werden. 2) Zudem können diese Wahrnehmungen auf der Handlungsebene in Wort und Tat geäußert werden. Damit wird erfasst, dass sich Antisemitismus – wie auch die Arbeit der RIAS-Meldestellen verdeutlicht – täglich in verletzendem Verhalten, gezielter Sachbeschädigung und Angriffen bis hin zu extremer Gewalt manifestiert. Wichtig ist, dass auch explizit die verbale Ebene, wie Beleidigungen, Schmähungen oder Drohungen angesprochen wird. 3) Zudem werden die Betroffenen von Antisemitismus fokussiert, zu denen jüdische und nicht-jüdische Menschen und Institutionen gehören. Das ist vor allem deshalb relevant, weil sich Antisemitismus nicht nur gegen Juden*Jüdinnen, richtet sondern eben auch gegen Personen, Institutionen und gesellschaftliche Bereiche, die als jüdisch wahrgenommen werden. 4) Und nicht zuletzt ermöglichen es die elf erläuternden Beispiele, die Bestandteil der IHRA Arbeitsdefinition von Antisemitismus sind, israelbezogenen Antisemitismus zu erfassen.

Die IHRA Arbeitsdefinition stellt damit eine operative Grundlage dar, um Antisemitismus zu erkennen, zu melden und gegebenenfalls anzuzeigen: So, wenn etwa die Wohnungstür jüdischer Mieter*innen mit Eiern beworfen wird, wie im Mai 2021 in Berlin – wobei es sich um einen Fall von gezielter Sachbeschädigung handelt, oder wenn auf einer Demonstration, wie am 15. Mai 2021 in Oldenburg, ein Plakat mit dem Text mitgeführt wird: „Israel trinkt das Blut unserer Kinder aus dem Glas der Vereinten Nationen“. Hierbei handelt es sich um eine Dämonisierung Israels, wobei auf das alte antisemitische Stereotyp der Ritualmordlegenden zurückgegriffen wird. Um derartige Formen von Antisemitismus besser erkennen und einordnen zu können, hat der Bundesverband RIAS im Auftrag der Europäischen Kommission ein Handbuch zur praktischen Anwendung der IHRA erarbeitet, das die Beispiele erläutert und mit antisemitischen Vorfällen aus ganz Europa veranschaulicht. Was die IHRA allerdings nicht leisten kann, ist eine theoretische Bestimmung von Antisemitismus oder eine Erfassung des welterklärenden Charakters. Eine theoretische Diskussion, ob es sich bei Antisemitismus um eine „negative Leitidee der Moderne“ (Salzborn), einen „kulturellen Code“ (Volkov), „nationale Semantik“ (Holz) oder eine „pathische Projektion“ (Horkheimer/Adorno) handelt, kann auf dieser Grundlage nicht geführt werden.

 

Wie funktioniert die Meldung eines antisemitischen Vorfalls über RIAS und wer kann eine Meldung aufgeben? Welche Hilfe bietet RIAS den Betroffenen darüber hinaus?

Das Meldeportal www.report-antisemitism.de, auf dem antisemitische Vorfälle aus dem gesamten Bundesgebiet gemeldet werden können, ist mehrsprachig und niedrigschwellig. Meldungen können von allen Personen erfolgen, die von antisemitischen Vorfällen betroffen sind, diese beobachtet oder von diesen mitbekommen haben. Häufig übernehmen Familienangehörige oder Freund*innen Meldungen für Menschen, die diese emotional oder technisch bedingt nicht selbst aufgeben können oder wollen. Neben Meldungen über das Online-Formular können Meldungen auch telefonisch erfolgen. Auf ihre Meldungen erhalten die Meldenden neben einer Eingangsbestätigung durch die Mitarbeiter*innen des Bundesverbandes auch eine Einordnung des Vorfalls und konkrete Nachfragen, die für die Dokumentation relevant sind. RIAS erfasst neben antisemitischen Schmierereien und Stickern im öffentlichen Raum, alle Formen von adressierten antisemitischen Beleidigungen von Personen oder Organisationen analog und in den sozialen Netzwerken, Übergriffe und gezielte Sachbeschädigung. Neben der Erfassung der Vorfälle bieten wir eine Verweisberatung an, das heißt wir vermitteln bei Bedarf niedrigschwellige kostenfreie fachspezifische Beratungsangebote an Betroffene. Bei den entsprechenden Stellen kann je nach Bedarf psychologische Unterstützung, Hilfe beim Erstellen einer Anzeige oder anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Meldungen aus jenen Regionen, in denen noch keine Meldestellen existieren, die nach dem RIAS-Ansatz arbeiten, werden durch den Bundesverband RIAS selbst bearbeitet.

 

Nicht immer sind gemeldete Vorfälle auch strafrechtlich relevant – warum ist es dennoch wichtig, nicht strafrechtlich relevante Vorfälle zu melden und welche Art von Vorfällen fällt darunter?

Darauf bin ich insofern bereits eingegangen, als sich dieses Anliegen mit der Zielsetzung von RIAS trifft, auch nicht-strafbare Vorfälle zu erfassen, um das Dunkelfeld von Antisemitismus zu erhellen und sichtbar zu machen, in welchem Ausmaß Antisemitismus den Alltag von Jüdinnen*Juden strukturiert. Damit zielt RIAS auf zwei Problembereiche ab: Einerseits steht die Wahrnehmung der Betroffenen im Mittelpunkt, da auch Vorfälle erfasst werden, die für Betroffene verletzend waren, aber unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen. Dazu gehören bspw. Formen von verletzendem Verhalten, wenn Jüdinnen*Juden oder das Judentum insgesamt als fremd oder nicht zugehörig zu einer bestimmten Gruppe beschrieben werden. Oder wenn jüdische Menschen ungefragt mit antisemitischen Verschwörungstheorien konfrontiert werden, bspw. in einem Corona-Testzentrum, auf einer Taxifahrt oder im Freund*innenkreis. Durch diese Form der Erfassung wird die Wahrnehmung von Betroffenen zudem zu einer wichtigen Informationsquelle in Bezug auf die Frage nach der gesellschaftlichen Verbreitung von Antisemitismus, jenseits der polizeilichen Erfassung antisemitischer Straftaten. Zugleich bieten die RIAS-Meldestellen, zweitens, einen Anlaufpunkt für alle jene, die auch strafbare Delikte nicht bei der Polizei melden wollen, weil sie schlechte Erfahrungen gemacht haben, entweder weil die ermittelnden Beamt*innen Antisemitismus nicht erkannt haben oder einordnen konnten bzw. wollten oder weil sie selbst diskriminierend bzw. antisemitisch reagiert haben. Diese Problemkonstellation ist auch in den von RIAS erstellten Problembeschreibungen enthalten. Zu den Unterstützungsmöglichkeiten der Meldenden durch RIAS kann daher auch gehören, diese beim Stellen von Anzeigen zu unterstützen.

Im Juni wurde der aktuelle Jahresbericht über antisemitische Vorfälle in Deutschland 2020 veröffentlicht – er verzeichnet mit 1909 antisemitischen Vorfällen 450 mehr als noch 2019. Welche Erkenntnisse lassen sich aus dem Jahresbericht ziehen und wie kann der deutliche Anstieg an Vorfällen erklärt werden?

Der Erfassungszeitraum 2020 war ab Mitte März von der Covid-19-Pandemie und den Maßnahmen zu ihrer Eindämmung bestimmt. Einerseits verlagerte sich das gesellschaftliche Leben – insbesondere während der Lockdowns – zu großen Teilen in die Sozialen Medien. Zugleich begannen die Proteste gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, in deren Kontext es zu zahlreichen antisemitischen Vorfällen kam. Insbesondere Shoah-relativierende Vorfälle, wie das Tragen von gelben Sternen (sogenannten ‚Judensternen‘), zum Teil mit dem Schriftzug „ungeimpft” versehen, durch sogenannte Maßnahmengegner*innen spielten ab Mai 2020 eine zentrale Rolle. Durch diese Selbstinszenierung als Opfer findet dabei nicht nur eine Täter-Opfer Umkehr statt, angesichts dessen, dass es sich bei der deutschen Mehrheitsgesellschaft um Nachfahren der Täter*innen und Zuschauer*innen handelt. Die Protestierenden verharmlosen zudem die Shoah, in dem sie sich auf eine Stufe mit den im Nationalsozialismus verfolgten Jüdinnen*Juden stellen. Seit das Tragen gelber Sterne zum Teil direkt vor Ort zur Aufnahme der Personalien führt, beobachtet RIAS vermehrt neue Chiffren: Dazu gehören unter anderem gelbe oder weiße Armbinden mit der Aufschrift „ungeimpft“ (vgl. den aktuellen Monitoring Bericht von RIAS). Das bedeutet zugleich, dass uns diese Form des Post-Shoah-Antisemitismus seit Beginn der Pandemie kontinuierlich begleitet. Die zweithäufigste Erscheinungsform von Antisemitismus war 2020 moderner Antisemitismus: Eine Analyse der Daten und Beobachtungen in den einzelnen Bundesländern legt nahe, dass es sich dabei mehrheitlich um antisemitische Verschwörungsmythen handelte, die auf die Covid-19-Pandemie projiziert wurden. In diesen Zusammenhängen wurden (vermeintliche) Jüdinnen*Juden sowohl als Urheber*innen als auch als Profiteur*innen der Pandemie diffamiert. RIAS erfasst derartige Vorfälle auf Versammlungen als verletzendes Verhalten, bei dieser Kategorie wurde 2020 in allen Bundesländern eine steigende Anzahl an Vorfällen erfasst (im Vergleich zu 2019). Der „Anstieg“ kann aber auch mit dem wachsenden Bekanntheitsgrad der jeweiligen Meldestellen in den Bundesländern zu tun haben und dementsprechend Ausdruck einer höheren Sensibilisierung und eines wachsenden Vertrauens in die bestehenden Meldeangebote sein.

 

Hatte und hat die derzeitige Pandemiesituation dabei einen Einfluss auf die Häufigkeit und Art der gemeldeten Vorfälle?

Zunächst war ab dem 17. März des Jahres 2020 in den ersten beiden Monaten der Pandemie, also vor allem während des ersten Lockdowns, ein Rückgang der Meldungen zu verzeichnen. Das hängt zum einen damit zusammen, dass unter anderem Cafés, Kneipen und Restaurants, aber auch Konzerthallen und Fußballstadien geschlossen und die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs deutlich eingeschränkt war. Dementsprechend kam es in diesen öffentlichen Räumen auch zu weniger Vorfällen. Im Internet blieb das Ausmaß der Meldungen hingegen konstant. Zum anderen war auch die zivilgesellschaftliche Arbeit von den Kontaktbeschränkungen betroffen: Die Verbindung und Pflege des Meldenetzwerks und der vertrauensvolle Umgang mit Betroffenen und Jüdischen Communities waren stark eingeschränkt. Vermutlich haben die regionalen Meldestellen und der Bundesverband deshalb weniger Meldungen erhalten, als zu anderen Zeiten und damit auch weniger antisemitische Vorfälle erfassen können. Eine deutliche Zunahme antisemitischer Vorfälle ab Mai geht dann, wie bereits erwähnt, auf die verschwörungsideologisch besetzten rechtsoffenen Proteste gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie zurück. RIAS bezeichnet solche gesellschaftlichen Zuspitzungen als Gelegenheitsstrukturen, welche von zahlreichen Leuten als Möglichkeit genutzt werden, sich antisemitisch zu äußern bzw. zu verhalten. Auch wenn die Proteste bundesweit stattfanden, konnte durch das Bestehen regionaler Ansprechpartner*innen und die daraus resultierende Erfassung durch das Monitoring der Meldestellen in Brandenburg und Bayern in diesen Bundesländern eine deutliche Häufung antisemitischer Vorfälle sichtbar gemacht werden. Die Mobilisierung diverser regionaler Gruppen aus diesem Milieu nach Berlin im August erklärt den dortigen Jahreshöchstwert. Ein neuerlicher Anstieg antisemitischer Vorfälle, wenn auch geringer als im Frühsommer, war anlässlich des zweiten (Teil-)Lockdowns im November zu beobachten.

Wie sieht die Situation in Rheinland-Pfalz aus und wie hat sie sich in den vergangenen Jahren entwickelt?

Im Jahr 2020 haben wir als Bundesverband 21 antisemitische Vorfälle in Rheinland-Pfalz erfasst, von denen 17 unter anderem dem Post-Shoah-Antisemitismus zugeordnet werden konnten. Einige dieser Vorfälle spielten sich im Rahmen von Versammlungen ab, die sich gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie richteten und/oder aus dem rechten Spektrum organisiert wurden. Es kam aber auch zu gezielter Sachbeschädigung an Orten der Erinnerung und auf jüdischen Friedhöfen. Im September und November wurden Beschädigungen der Hinweisschilder des Wanderwegs „Jüdische Kultur” [in Steinbach am Glan] gemeldet, unter anderem mit NS-Symbolen. Der Rundwanderweg führt an für jüdisches Leben und Kultur bedeutsamen Stätten und Gebäuden vorbei. Aus Koblenz wurden uns zudem mehrere antisemitische Schmierereien gemeldet, die wir als verletzendes Verhalten erfasst haben, unter anderem „Juden unerwünscht” an einer Hauswand und die Veränderung eines Straßenschilds zu „Judengasse”. Die vorläufigen Zahlen für 2021 ergeben ein ähnliches Bild mit einer höheren Anzahl von Vorfällen des israelbezogenen Antisemitismus vor allem im Mai des letzten Jahres angesichts der militärischen Eskalation zwischen der Hamas und Israel. Da wir in Rheinland-Pfalz noch keine RIAS-Meldestelle haben, die monothematisch antisemitische Vorfälle erfasst, ist die Erfassung bislang lückenhaft. Vorfälle werden derzeit vom Bundesverband RIAS und der Mobilen Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Rheinland-Pfalz (m*power) erfasst. Die Zahlen und Erkenntnisse sollen zukünftig abgeglichen werden.

 

RIAS leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Dokumentation der Vorfälle, sondern auch zur Aufklärung über Antisemitismus. Wie vermitteln Sie Ihre Arbeit und das Meldeangebot in der Öffentlichkeit – beispielsweise über Ihre Social Media Kanäle?

Im Moment arbeiten wir an einem Social-Media-Konzept, um die Präsenz von RIAS auf Facebook, Instagram und Twitter zu verbessern und zu erweitern. Auf diesen Social-Media-Kanälen wird ein kleiner Anteil der gemeldeten Vorfälle anonymisiert veröffentlicht, wenn die Betroffenen zustimmen. Zudem veröffentlichen wir Beiträge in wissenschaftlichen und pädagogischen Medien und auf Plattformen. Für dieses Jahr haben wir Interviews mit Überlebenden der Schoa geplant, die wir als Meldeaufrufe auf Social-Media posten wollen, wo sie zugleich auf längere Beiträge verweisen, die wir auch für die Bildungsarbeit nutzen werden. Derzeit erarbeiten wir Konzepte für die Nutzung von Vorfällen in der Vermittlungsarbeit u.a. in Form von Grafischen Darstellungen. Über das Kompetenznetzwerk Antisemitismus (https://kompetenznetzwerk-antisemitismus.de/) sind wir zudem mit anderen durch Demokratie Leben! geförderten Projekten, wie dem Anne Frank Zentrum, vernetzt, die über Erfahrung im Bereich der Antisemitismus kritischen Bildung und Präventionsarbeit verfügen bzw. in der Dokumentation, Beratung und Analyse von antisemitischen Vorfällen tätig sind. Auf Fachforen werden neue Erkenntnisse bzw. Analysen, Ansätze sowie Methoden der Bildungsarbeit einem Fachpublikum vor und zur Diskussion gestellt. Die erhobenen Daten werden nicht zuletzt in den von Ihnen bereits angesprochenen Jahresberichten ausgewertet und der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Bundesweit nehmen antisemitische Vorfälle zu, antisemitische Verschwörungsmythen und Feindbilder scheinen in vielen Teilen der Gesellschaft weit verbreitet zu sein. Was muss auf politischer und gesellschaftlicher Ebene passieren, um dem entgegenzuwirken?

Mantra-mäßig wird nach jedem verübten oder vereiteltem antisemitischen Anschlag oder antisemitischen Vorfall, der es in die Leitartikel schafft, von Politiker*innen jeder Couleur wiederholt: „Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz.“ Was wir beobachten, ist jedoch das genaue Gegenteil: Antisemitismus hat Platz auf der Straße, bei jeder Kundgebung gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie in Form von Shoah-relativierenden Äußerungen oder bei den Demonstrationen vor dem Hintergrund der Eskalation des militärischen Konfliktes zwischen Israel und der Hamas im Mai vergangenen Jahres in Form von israelbezogenem Antisemitismus oder antisemitischem Othering. Antisemitismus ist sehr präsent, wenn Strafverfolgungsbehörden nicht reagieren, wenn auf der Straße „Scheiß Juden“ geschrien wird, wie in Gelsenkirchen im Mai 2021 oder nur zögerlich reagieren, wenn sich sogenannte Gegner*innen der Corona-Maßnahmen als Jüdinnen*Juden von heute darstellen und gelbe Sterne anheften. Aber Antisemitismus hat auch Platz in der Politik in Form von antisemitischen Äußerungen von AfD-Mitgliedern oder dem ehemaligen Leiter des Verfassungsschutz, Hans Georg Maaßen, der Chiffren wie „Globalisten“ nutzte, die an Begriffe und Erklärungsmodelle anschlussfähig sind, die vor allem im rechten und verschwörungsideologischen Kontext als antisemitische Codes zur Feindbildbestimmung fungieren. Und er hat Platz im Alltag, in Form von gezielter Sachbeschädigung, wenn bspw. die Wohnungsumfeld von jüdischen Familien markiert wird, wenn Jüdinnen*Juden in der U-Bahn antisemitisch beleidigt oder angegriffen werden, etwa weil sie eine Kippa oder eine Davidstern-Kette tragen oder in sozialen Netzwerken gehatet werden, weil sie jüdisch sind. Antisemitismus hat nicht zuletzt Platz in medialen Debatten, wie bspw. aktuell in der Diskussion um die Documenta. Die Frage ist also nicht, ob er Platz hat, sondern was gegen die allumfassende Präsenz von Antisemitismus als gesamtgesellschaftliches Phänomen, das anlassbezogen zum Ausdruck kommt, getan wird!

Betroffene wie auch zivilgesellschaftliche Institutionen stellen seit Jahren die Frage: Wie lange sollen wir noch warten bis den Worten auch Taten folgen? Das betrifft alle Ebenen und wäre gegeben, wenn Polizei einschreitet, statt zuzuschauen, Justiz Antisemitismus erkennt und verurteilt, Synagogen ausreichend geschützt werden, Betroffene im Alltag von Zeug*innen unterstützt anstatt alleine gelassen werden, ausreichend Wissen vorhanden ist, um Antisemitismus jenseits der Strafbarkeit zu erkennen und antisemitischen Positionen bspw. im Kulturbetrieb kein Forum geboten wird. Um es in den Worten von Charlotte Knobloch anlässlich der Bestätigung des BDS-Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2020 durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Januar 2022 zu sagen, demzufolge die Landeshauptstadt München entgegen einem Stadtratsbeschluss ihre Räumlichkeiten auch für Veranstaltungen mit BDS-Bezug zur Verfügung stellen muss: „An guten Worten aus Politik und Justiz fehlt es nicht. Nur die Taten bleiben aus, und am Ende stehen wir allein da.“

 

 

Der Bundesverband RIAS e.V. verfolgt das Ziel, mithilfe des →Meldeportals bundesweit eine einheitliche zivilgesellschaftliche Erfassung und Dokumentation antisemitischer Vorfälle zu gewährleisten. Betroffene oder Zeug*innen antisemitischer Vorfälle können diese über eine →Onlinemaske jederzeit melden.

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