Volker Beck

geboren am 12. Dezember 1960

Menschenrechtsaktivist, 1994–2017 Mitglied des Bundestags (Bündnis 90/Die Grünen), langjähriger Kämpfer für die Rechte von Schwulen, Lesben, Transidenten, Bi- und Intersexuellen

Foto: Mathias Schindler ©CC-BY-SA 3.0


„Schwule und Lesben sind Menschen mit gleicher Würde und gleichen Rechten wie Heterosexuelle. […] Das Ja zur Ehe für alle nimmt niemandem etwas weg, es beendet lediglich die Diskriminierung der Lesben und Schwulen.“ (Volker Becks Rede zur Öffnung der Ehe am 30. Juni 2017 im Deutschen Bundestag)


Volker Beck wurde am 12. Dezember 1960 in Stuttgart geboren. Nach seinem Abitur 1980 in Sindelfingen und dem zweijährigen Zivildienst studierte Beck von 1982 bis 1987 in Stuttgart die Fächer Kunstgeschichte, Geschichte und Germanistik. Danach war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Fraktion Die Grünen im Bundestag tätig, ehe er 1994 Mitglied des deutschen Bundestages wurde, was er bis 2017 blieb. Beck war im Laufe seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen rechtspolitischer, menschenrechtspolitischer, innenpolitischer, religionspolitischer sowie migrationspolitischer Sprecher. In den Jahren 2013 bis 2017 bekleidete er das Amt des Vorsitzenden der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe, durch die die Beziehungen zwischen den beiden Ländern gepflegt und das gegenseitige Verständnis vertieft werden soll.

Beck und seine Partei Bündnis 90/Die Grünen waren 2001 maßgeblich an der Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) beteiligt, das es gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland erstmals ermöglichte, rechtlich eine eheähnliche Verbindung eingehen zu können. Am 30. Juni 2017 erhielt der Gesetzesentwurf der „Eheöffnung für Alle“ 393 Ja-Stimmen und 226 Nein-Stimmen. Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ist seit dem 1. Oktober 2017 in Kraft. Beck selbst heiratete an diesem Tag seinen Lebensgefährten Adrian Petkov, mit dem er seit dem 14. Juli 2017 eine eingetragene Lebenspartnerschaft führte. Beck bezeichnete das Gesetz als einen „Sieg der Gerechtigkeit über das Vorurteil“ und äußerte die Tatsache, dass Deutschland „ein wenig inklusiver und demokratischer geworden“ sei.

Gerade aufgrund seines langjährigen Kampfes für die Anerkennung der Rechte von Schwulen, Lesben, Transidenten, Bi- und Intersexuellen sowie seines Einsatzes für die Entschädigung aller Opfer der nationalsozialistischen Diktatur gilt er als ein „Gesicht der Demokratie“.


Rechte von LGBTQIA+

Seit einigen Jahren wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung aller sexuellen Identität in Deutschland gegangen, als die „Ehe für Alle“ vom Bundestag beschlossen wurde. Doch bis dorthin war es ein langer Weg voller Ausgrenzung und Diskriminierung.

Nach Paragraf 175 des Reichsstrafgesetzbuches, das bis heute die Grundlage unseres Strafgesetzbuches ist, konnten Männer im Kaiserreich sowie der Weimarer Republik wegen „Unzucht“ zu Gefängnis- und Zuchthausstrafen verurteilt werden. Dieses Gesetz erlaubt es auch den Nationalsozialisten schon kurz nach der Machtübernahme auf radikale Weise Homosexuelle zu verfolgen. Lesbische Frauen waren zwar von den rechtlichen Prozessen befreit, aber auch sie konnten ihre Sexualität gesellschaftlich nicht frei ausleben. 1935 verschärften die Nationalsozialisten den §175 StGb. Bisher waren nur „beischlafsähnliche Handlungen“ unter Strafe, was sich aber in der Regel nur schwer nachweisen ließ, da die Betroffenen sich nicht gegenseitig belasteten und es keine Zeugen gab. Von nun an gab es jedoch einen Zusatz, so dass alle sexuellen Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen strafbar waren. So wurden auch Zungenküsse oder selbst eine „wollüstige Absicht“ verurteilt. Allgemein stuften die Nationalsozialisten Homosexuelle als „Seuche“ für den „Volkskörper“ ein, die es „auszurotten“ gelte. Zwischen 1935 und 1944 wurden ca. 50.000 Urteile gefällt und ca. 10.000 Homosexuelle kamen in Konzentrationslager. Über die Situation von Lesben und transgeschlechtlichen Menschen gibt es noch große Forschungslücken.

Auch in der DDR und der BRD wurde die Verfolgung fortgeführt. Die DDR übernahm den alten § 175, jedoch ohne den 1935 hinzugefügten Zusatz. Hier hielt die Verfolgung von Erwachsenen bis zum Ende der 1950er Jahre an, da die Staatsanwaltschaft erst ab 1957 von der Strafverfolgung absehen konnte, was sie in den meisten Fällen auch tat. Abgeschafft wurde das Gesetz allerdings erst 1968. Genaue Zahlen lassen sich nicht mehr nachvollziehen, aber man geht von höchstens 4.300 Verurteilungen aus.

Anders verhielt es ich jedoch in der Bundesrepublik. Sie führte die alte nationalsozialistische Gesetzgebung fort und bestrafte Homosexuelle weiterhin hart. Insgesamt wurden in den ersten 15 Jahren der Bundesrepublik fast 45.000 Personen verurteilt, verglichen mit den 15 Jahren der Weimarer Republik waren das sogar fast fünfmal so viele Verurteilungen. Mit den juristischen Strafen ging zudem eine soziale Ächtung einher, da Homosexualität auch gesellschaftlich verpönt war. Trotz Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht wurde Homosexualität auch in der Bundesrepublik erst 1969 entkriminalisiert. Trotzdem betonten alle Sprecher der Parteien im Bundestag, dass es moralisch noch immer verwerflich sei. Dennoch blieben in beiden deutschen Staaten die Jugendschutzgesetze bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen weiterhin härter als bei andersgeschlechtlichen, da die „Verführungstheorie“ allgemein anerkannt war, nach der Jugendliche erst durch homosexuelle Handlungen selbst homosexuell würden. In der DDR wurden auch diese Gesetze 1989 und in den restlichen Bundesländern auf Druck des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland 1994 aufgehoben.

Auch wenn in den 1970ern homosexuelle Handlungen in der BRD als nicht mehr strafbar galten, konnten Paare ihre Beziehungen noch immer nicht offen ausleben. Dennoch war es nun einfacher Kontakt zu anderen Schwulen und Lesben aufzubauen.
In den 1980er-Jahren veränderte sich in der DDR durch kirchliche homosexuelle Arbeitskreise in 21 Städten das öffentliche Auftreten. Auch in der Bundesrepublik wurde durch die öffentlichen AIDS-Debatten das Thema Homosexualität in die Gesellschaft gerückt. Anerkennung erlangten Lesben und Schwule aber erst in den 90ern. Mit Dänemark führte 1989 das erste Land eine „Registrierte Partnerschaft“ für gleichgeschlechtliche Paare ein. Auch in Deutschland entstand so eine Debatte über die Öffnung der Ehe.
Nachdem die SPD und die Grünen noch im Wahlkampf 1998 angekündigt hatten, die Ehe zu öffnen, stellte sich die SPD nach Regierungsantritt quer. Problematisch war auch, dass man, nach damaliger Sicht auf das Grundgesetz, dieses auch hätte ändern müssen, was eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat benötigt hätte. Diese Zustimmung hätten CDU/CSU und die FPD nicht gegeben. Dennoch konnten die Grünen im Jahr 2000 immerhin ein Lebenspartnerschaftsgesetz auf den Weg bringen. Dieses umfasste zwar noch recht wenig Rechte, doch ein Anfang war somit getan. Besonders engagiert war in diesem Prozess der Grünen-Abgeordnete Volker Beck.

Im Laufe der Jahre wurde das Lebenspartnerschaftsgesetz weiterentwickelt. So unterschied es sich von der Ehe ab 2013 fast nur noch im Namen. Ein großer Aspekt waren allerdings noch immer die Nachteile und Schwierigkeiten bei einer Adoption. Daher drängten Beck und seine Partei weiterhin auf die „Ehe für Alle“. Nach polarisierenden Debatten wurde am 30. Juni 2017 einem Gesetzesentwurf schließlich zugestimmt, sodass seit dem 1. Oktober 2017 auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen und die gleichen Rechte genießen wie alle anderen Ehepaare auch.

Auch wenn somit der gesetzliche Rahmen für die Gleichstellung gegeben ist, sind viele Homosexuelle noch immer gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt. Auch die Situationen für andere sexuelle Identitäten ist noch immer schwer in Deutschland, da sie bis heute gesellschaftlich auf Ablehnung, Diskriminierung und Benachteiligung stoßen. Immerhin gibt es seit Dezember 2018 im Geburtenregister nun auch die Möglichkeit „divers“ anstatt männlich oder weiblich anzugeben. Zudem erklärte das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass es vorhabe in der aktuellen Legislaturperiode Forschungsarbeiten und Projekte, wie „Beratungsstrukturen für LSBTIQ*- Personen“ zu fördern. Außerdem plane es auch die rechtliche Lage zu verbessern. Nichtsdestotrotz kämpft die LGBTQIA+ Community täglich für mehr Akzeptanz, Toleranz und Vielfalt in unserer Gesellschaft.


Literaturhinweise:

Beck, Volker: Vita, URL: <https://www.volkerbeck.de/vita/> [aufgerufen am 14.04.2020].

Lesben- und Schwulenverband in Deutschland: Von 1933 bis heute: Lesben und Schwule in Deutschland und der DDR, <URL: https://www.lsvd.de/de/ct/934-Von-1933-bis-heute-Lesben-und-Schwule-in-Deutschland-und-der-DDR > [aufgerufen am 01.04.2022].

Mangold, Anna Katharina: Stationen der Ehe für alle in Deutschland, Bundeszentrale für Politische Bildung am 09.08.2018, URL: <https://www.bpb.de/gesellschaft/gender/homosexualitaet/274019/stationen-der-ehe-fuer-alle-in-deutschland> [aufgerufen am 14.04.2020].

o. V.: Volker Beck heiratet. „Ein Akt der Liebe und Verantwortung“, Spiegel Online Panorama am 01.10.2017, URL: <https://www.spiegel.de/panorama/leute/volker-beck-heiratet-adrian-petkov-a-1170846.html> [aufgerufen am 14.04.2020].


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